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Informationen zum Nationalpark Wattenmeer

Wegen des besonders hohen Naturschutzwertes des Wattenmeeres wurde es bereits 1976 als Feuchtgebiet von internationaler Bedeutung ausgewiesen. ( RAMSAR - Konvention ). Aufgrund einer Verordnung nach §25 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes wurde das Wattenmeer zwischen Borkum und Bremerhaven am 1.1.1986 unter höchsten weltweiten Schutz gestellt - der Nationalpark wurde gegründet. Die Größe des Nationalparks beträgt ca. 237 000 Hektar. Die Gründung des Nationalparks dient der Erhaltung und Sicherung dieser besonderen Landschaftsart. Im Wattenmeer rasten sehr viele Vogelarten und fressen sich Fettreserven für den weiteren Weg an. Für die Fische der Nordsee dient der Nationalpark als Kinderstube.


Entsprechend der Schutzbedürftigkeit wurde drei Zonen eingerichtet, die die Tätigkeiten des Menschen im Wattenmeer einschränken.

RUHEZONE ( 54 Prozent der Fläche ) Die Ruhezone darf nur auf besonders gekennzeichneten Wegen betreten werden. Hier befinden sich die empfindlichsten Landschaftsteile, Tier- und Pflanzenarten. Tiere dürfen nicht zum Fotografieren aufgesucht werden - im Allgemeinen ist alles verboten, was zu Lasten der Tier- und Pflanzenwelt gehen würde.

ZWISCHENZONE ( 45 Prozent der Fläche ) Hunde dürfen hier nur angeleint mitgenommen werden. In der Zwischenzone darf man sich frei bewegen, jedoch ebenso nichts tun, was die Natur beeinträchtigen könnte. Dazu gehört insbesondere Lärmbelästigung, Tiere beunruhigen u.ä

ERHOLUNGSZONE ( 1 Prozent der Fläche ) Die Erholungszone dient dem Menschen für Kur- und Erholungszwecke. Zu beachten ist, dass man Tiere in den benachbarten Zonen nicht beeinträchtigt ( Lenkdrachen etc. )



Für Wassersportler gelten weitere Bestimmungen. Bitte fragen Sie vor Ort nach !
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